
Häufig gestellte Fragen
Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kriegsdienstverweigerung.
Der Antrag wird beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr eingereicht. Nach Prüfung wird er an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weitergeleitet, das über die Anerkennung entscheidet.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beim BAFzA beträgt 4–8 Wochen. In Einzelfällen kann es länger dauern, insbesondere wenn eine persönliche Anhörung notwendig ist.
Bei Ablehnung hast du das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Du kannst deine Begründung nachbessern oder zusätzliche Argumente vorbringen. Bei erneutem negativen Bescheid ist eine Klage beim Verwaltungsgericht möglich.
Nein, der Antrag muss in Papierform per Post an das zuständige Karrierecenter geschickt werden. Wir empfehlen Versand per Einschreiben mit Rückschein als Nachweis.
Eine glaubwürdige Begründung ist persönlich, authentisch und nachvollziehbar. Sie muss darlegen, warum du aus Gewissensgründen nicht mit der Waffe Dienst leisten kannst. Religiöse, ethische oder moralische Gründe sind zulässig.
Nein. Die Kriegsdienstverweigerung steht allen offen – unabhängig von Religion oder Weltanschauung. Entscheidend ist, dass du einen ernsthaften, dauerhaften Gewissenskonflikt glaubhaft darlegst.
Nach erfolgreicher Anerkennung bist du vom Dienst mit der Waffe befreit. Du kannst jedoch zu einem waffenlosen Dienst (z.B. Sanitätsdienst) herangezogen werden, sofern die Wehrpflicht aktiviert wird.
Bei gut begründeten Anträgen liegt die Anerkennungsquote sehr hoch. Das BAFzA prüft vorrangig die Ernsthaftigkeit und Nachvollziehbarkeit deiner Gewissensentscheidung.
Auch wer bereits Wehrdienst geleistet hat, kann Kriegsdienstverweigerung beantragen – etwa bei drohender Wiedereinberufung oder Reservistenübung. Entscheidend ist die aktuelle Gewissenslage.
Ja, absolut. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist in Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes verankert und wird vom BAFzA als zuständige Bundesbehörde offiziell geprüft und anerkannt.
Noch Fragen?
Wir beraten dich gerne persönlich und beantworten alle deine Fragen zur Kriegsdienstverweigerung.