Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist im Grundgesetz verankert. Artikel 4 Absatz 3 garantiert: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Doch wie nutzt du dieses Recht? Wir erklären dir den Ablauf Schritt für Schritt.
Wer kann den Kriegsdienst verweigern?
Grundsätzlich kann jeder deutsche Staatsbürger den Kriegsdienst verweigern:
- Ungediente: Personen, die noch nie bei der Bundeswehr waren
- Reservisten: Ehemalige Soldaten, die in der Reserve sind
- Aktive Soldaten: Auch während des Dienstes möglich
- Wehrpflichtige: Vor oder nach der Musterung
Der Ablauf in 5 Schritten
Antrag vorbereiten
Der Antrag muss schriftlich erfolgen und enthält deine persönlichen Daten sowie die Begründung deiner Gewissensentscheidung.
Persönliche Begründung schreiben
Das Herzstück deines Antrags. Du musst darlegen, warum du aus Gewissensgründen keinen Kriegsdienst mit der Waffe leisten kannst.
Antrag einreichen
Den Antrag sendest du an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln.
Prüfung durch das Bundesamt
Das BAFzA prüft deinen Antrag. In den meisten Fällen wird ohne persönliche Anhörung entschieden.
Bescheid erhalten
Du erhältst einen Anerkennungsbescheid. Bei Ablehnung kannst du Widerspruch einlegen.

Eine gut formulierte Begründung ist der Schlüssel zum Erfolg
Die persönliche Begründung – der wichtigste Teil
Die persönliche Begründung ist entscheidend für den Erfolg deines Antrags. Sie muss glaubhaft darlegen, dass du eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen hast.
Wichtig zu wissen:
Es geht nicht darum, politische Argumente gegen Krieg aufzuzählen. Du musst deine persönliche Gewissensentscheidung nachvollziehbar machen – basierend auf deiner Lebensgeschichte, deinen Werten und Überzeugungen.
Was gehört in die Begründung?
- Dein persönlicher Werdegang und prägende Erfahrungen
- Deine ethischen, religiösen oder humanitären Überzeugungen
- Warum du es mit deinem Gewissen nicht vereinbaren kannst, einen Menschen zu töten
- Der Konflikt zwischen Gewissen und Kriegsdienst
Wo reiche ich den Antrag ein?
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 402 – Kriegsdienstverweigerung
50964 Köln
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungszeit variiert. In der Regel erhältst du innerhalb von 3-6 Monaten einen Bescheid. Bei einem stark erhöhten Antragsaufkommen kann es länger dauern.
Professionelle Hilfe bei deinem Antrag
Wir erstellen deine persönliche Begründung – individuell auf deine Lebensgeschichte zugeschnitten, sprachlich überzeugend formuliert und mit 99% Erfolgsquote.
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